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Förderung Wärmepumpe: Sätze, Boni, KfW-Antrag und der richtige Ablauf

Der teuerste Fehler bei der Förderung ist kein Rechenfehler, sondern eine falsche Reihenfolge: Wer zu früh beauftragt, verliert den Anspruch vollständig.

FörderungLesedauer 9 Min.

Unbeschriebene Unterlagen und ein Stift auf einem dunklen Schreibtisch

Die Förderung Wärmepumpe ist in Deutschland kein einzelner Zuschuss, sondern ein Grundsatz plus mehrere Boni, die sich addieren. Wie hoch der eigene Satz ausfällt, hängt deshalb nicht vom Gerät ab, sondern von der Ausgangslage: welche Heizung ersetzt wird, wann, von wem und in welchem Gebäude.

Wie sich die Förderung Wärmepumpe zusammensetzt

Der Aufbau folgt immer demselben Muster: ein Grundsatz für alle, darauf mehrere Boni, die nur unter bestimmten Bedingungen greifen, und darüber eine Obergrenze für den Gesamtsatz sowie eine Obergrenze für die anrechenbaren Kosten.

Aufbau der Zuschussförderung für den Heizungstausch
BausteinWofür er gedacht istWovon er abhängt
GrundförderungErsatz einer alten Heizung durch eine Wärmepumpegilt für alle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeits-Bonusfrüher Austausch einer alten fossilen HeizungAlter und Art der Altanlage, Zeitpunkt
Einkommens-Bonusselbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommenzu versteuerndes Haushaltseinkommen
Effizienz-Bonusnatürliches Kältemittel oder Erd- und WasserquelleBauart und Kältemittel des Geräts

Die einzelnen Sätze und die Deckel werden vom Programm festgelegt und haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben der Förderstelle zum Zeitpunkt des Antrags - jede Prozentzahl aus einem Ratgeber ist eine Momentaufnahme.

Der Antrag muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden. Ein bereits unterschriebener Auftrag ohne aufschiebende Bedingung schließt die Förderung in aller Regel aus - und zwar vollständig, nicht anteilig. Übliche Lösung: Der Vertrag wird mit einer Klausel geschlossen, die ihn von der Förderzusage abhängig macht.

KfW Förderung Wärmepumpe: wer den Antrag stellt

Bei der KfW Förderung Wärmepumpe läuft der Weg über ein Portal, in dem sich Antragsteller identifizieren und den Antrag selbst einreichen. Voraussetzung ist eine Bestätigung durch einen Fachbetrieb oder einen Energie-Effizienz-Experten, die die geplante Maßnahme technisch beschreibt und bestätigt, dass sie die Anforderungen erfüllt.

Praktisch bedeutet das: Zuerst holt man Angebot und Bestätigung ein, dann stellt man den Antrag, dann wird beauftragt, dann gebaut, dann nachgewiesen. Wer diese Kette umstellt, verliert die Förderung Wärmepumpe an genau einer Stelle - beim vorzeitigen Auftrag.

Voraussetzungen an das Gerät und an das Gebäude

Gefördert wird nicht jedes Gerät. Verlangt werden regelmäßig eine Mindesteffizienz, eine hydraulisch abgeglichene Anlage und der Nachweis, dass die Wärmepumpe das Gebäude tatsächlich beheizen kann - also eine Auslegung, die zur Heizlast passt.

Der hydraulische Abgleich ist dabei kein Formalismus, sondern die Maßnahme, die überhaupt erst eine niedrige Vorlauftemperatur möglich macht. Ohne ihn bekommen kesselnahe Heizkörper zu viel Wasser und entfernte zu wenig, was durch eine höhere Vorlauftemperatur ausgeglichen wird - und jedes Grad mehr kostet rund 2,5 Prozent Jahresarbeitszahl.

Für den Bestand heißt das: Die günstigste Vorbereitung auf die Förderung ist selten ein teureres Gerät, sondern das Absenken der nötigen Vorlauftemperatur durch größere Heizkörper in den kritischen Räumen.

Was sich mit der Förderung Wärmepumpe wirtschaftlich ändert

Ein Zuschuss verschiebt die Investition, nicht die Betriebskosten. Für die Amortisation zählen beide: Wenn der Zuschuss die Anschaffung um die Hälfte senkt, halbiert sich der Teil der Rechnung, den die jährliche Ersparnis erst wieder einholen muss - die jährliche Ersparnis selbst ändert sich dadurch nicht.

Deshalb bleibt die Jahresarbeitszahl auch bei maximaler Förderung die wichtigere Zahl. Ein gefördertes Gerät mit Arbeitszahl 3,0 statt 4,0 verbraucht bei 15 000 Kilowattstunden Wärmebedarf rund 1250 Kilowattstunden Strom mehr im Jahr. Über zwanzig Jahre summiert sich das auf ein Vielfaches der Differenz, um die ein effizienteres Gerät teurer gewesen wäre.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

Vier Fehler tauchen regelmäßig auf, und alle sind vermeidbar. Der Auftrag wurde vor dem Antrag verbindlich erteilt. Die Bestätigung des Fachbetriebs fehlt oder beschreibt eine andere Maßnahme als die tatsächlich ausgeführte. Das Gerät erfüllt die geforderte Effizienz nicht, weil im Angebot eine andere Baureihe stand als die gelieferte. Oder die Nachweise werden nach Ablauf der Frist eingereicht.

Der letzte Punkt ist der ärgerlichste, weil er nach getaner Arbeit passiert: Die Bewilligung ist befristet, und der Verwendungsnachweis muss innerhalb dieser Frist vorliegen.

Fast jede Ablehnung lässt sich vermeiden, wenn der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt und das Gerät vorher gegen die Liste geprüft wird - beides sind Formfehler, keine inhaltlichen Urteile.

Förderung und Photovoltaik zusammen denken

Die Förderung Wärmepumpe betrifft die Wärmeseite. Photovoltaik wird über andere Instrumente begünstigt, vor allem steuerlich und über die Einspeisevergütung. Beide Investitionen lassen sich zeitlich koppeln, rechnen sich aber getrennt.

Wer beides plant, sollte die Reihenfolge nach dem Nutzen wählen und nicht nach dem Zuschuss: Die Wärmepumpe senkt die Heizkosten sofort und ganzjährig, die Photovoltaik deckt davon im Winter nur einen kleinen Teil. Umgekehrt liefert die Photovoltaik im Sommer genau dann, wenn gekühlt wird - dort ist ihr Beitrag am größten.

  1. Antragvor Auftrag
  2. PrüfungGeräteliste
  3. ZusageBescheid
  4. Auszahlungnach Nachweis

Die häufigsten Ablehnungen sind Formfehler in der Reihenfolge, keine inhaltlichen Urteile.

Der Ablauf eines Förderantrags: Antrag vor Auftragsvergabe, Prüfung, Zusage, Auszahlung.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor der verbindlichen Beauftragung. Ein bereits unterschriebener Auftrag ohne aufschiebende Bedingung schließt die Förderung in aller Regel vollständig aus. Üblich ist ein Vertrag, der von der Förderzusage abhängig gemacht wird.

Gilt die Förderung auch für eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion?

Programme für den Heizungstausch setzen voraus, dass das Gebäude beheizt wird und die Altanlage ersetzt wird. Ein Einzelraumgerät als Zusatzheizung erfüllt das in der Regel nicht - maßgeblich ist immer die Auslegung auf die Heizlast des Gebäudes.

Muss ein hydraulischer Abgleich nachgewiesen werden?

In aller Regel ja. Er ist ohnehin die Voraussetzung dafür, dass die Anlage mit niedriger Vorlauftemperatur läuft - und damit für die Arbeitszahl, die über die Betriebskosten entscheidet.

Können mehrere Förderungen kombiniert werden?

Bundesförderung und Landes- oder Kommunalprogramme lassen sich häufig kombinieren, doppelte Förderung derselben Kosten ist aber ausgeschlossen. Welche Kombination zulässig ist, steht in den jeweiligen Richtlinien - und die ändern sich mehrmals im Jahr, weshalb hier keine feste Zahl steht.

Was passiert, wenn der Auftrag vor dem Antrag vergeben wurde?

Dann entfällt die Förderung in aller Regel, weil der Massnahmenbeginn vor der Antragstellung liegt. Als Ausweg dient in vielen Programmen ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung: er gilt erst, wenn die Zusage vorliegt.